Heute (am 17.01.2017) wurde im Bundesverfassungsgericht das Urteil gefällt, dass die NPD

nicht verboten wird. Begründet wurde dies mit der Aussage, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, jedoch wäre es momentan nicht absehbar, dass sie eine reelle Gefahr sei, aufgrund ihrer „Unbedeutsamkeit“. Bei diesem, von acht Richtern über zwei Stunden verfasstem Urteil, wage ich ernsthaft an der Kompetenz dieser Leute zu zweifeln.
Ich meine ok, man kann dem Bundesverfassungsgericht zumindest zugute halten, dass sie erkannt haben, dass die NPD verfassungswidrig ist. Dass sie nicht nur in ihren Grundsätzen, nein sogar in ihrer kompletten Erscheinung dem deutschen Grundgesetz widersprechen. Deshalb müsse man die NPD ja auch weiterhin vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Dass immer wieder Vorwürfe aufkommen, die NPD sei mitunter durch die maßgebliche Beteiligung des Verfassungsschutzes Finanziert interessiert hier nicht. Wobei, versteht mich nicht falsch: Ich halte eine Observierung durch den Verfassungsschutz durchaus für nötig, nur nicht in dem Maße, in dem sie stattfindet.
Noch viel problematischer ist allerdings die Schlussfolgerung des Verfassungsgerichts, die Partei sei zu bedeutungslos um sie zu verbieten. Meiner Meinung nach fehlt da einfach die Logik. Das Parteiverbotsverfahren existiert, wie auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes nachzulesen ist, nur, um Parteien, die sich als verfassungswidrig erweisen, abzuschaffen. Sie unter anderem nicht weiter von der staatlichen Parteienfinanzierung, durch die die NPD allein im letzten Jahr 1,4 Millionen Euro erhielt, profitieren zu lassen. Doch: 1,4 Millionen Euro aus Hand des Steuerzahlers… was ist das noch mal? Ach ja…. zu bedeutungslos. Ich kann nur den Kopf schütteln über diese, meiner Meinung nach offensichtlich katastrophale Entscheidung.
Denn, trotz dessen, dass die NPD tatsächlich nicht viel mehr als 5000Mitglieder zählt ist meiner Meinung nach Vorsicht geboten. Man sollte den Nationalsozialismus und seine Anhänger niemals unterschätzen, den Fehler haben wir schon einmal gemacht…
Übrigens: In der Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes wurden bisher zwei Parteieinverbote ausgesprochen. Eines 1952 für die Sozialistische Reichspartei (SRP) und eins 1956 für die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).